FAQ


  • In welchem Zeitraum dürfen Bäume gefällt werden.

    § 39 BNatSchG:

    Das Bundesnaturschutzgesetz ist die Rechtsgrundlage für den Naturschutz und beinhaltet eine Schutzzeit für Tiere geltend vom 1. März bis 30. September.

    Nicht unter das zeitlich befristete Fällverbot fallen laut § 39 BNatSchG alle Bäume auf einer gärtnerisch genutzten Grundflächen.


    Je nach Bundesland sind dies: Haus- und Kleingärten, Rasensportanlangen, Grünanlagen und Friedhöfen 

    Diese können jederzeit unter Beachtung folgender Bedingungen gefällt werden:

    - keine Baumschutzsatzung der Gemeinde

    - keine Nistplätze von Tieren im Baum

  • Wann dürfen Hecken bodennah entfernt werden?

    § 39 BNatSchG:

    Hecken, lebende Zäune und Gebüsche müssen außerhalb des Zeitraums 1. März bis 30. September entfernt werden. Dies gilt auch für gärtnerisch genutzten Grundflächen.

    Ein Pflegeschnitt ist erlaubt.

  • Wann dürfen Hecken oder Bäume in Form geschnitten werden?

    Das Bundesnaturschutzgesetz erlaubt im §39 den pfleglichen Rückschnitt von Hecken und Bäumen auch innerhalb der Vogelschutzzeit (1. März - 30. September). Zu beachten sind weitere Regeln in Landkreis- oder Kommunalsatzungen, die solche Maßnahmen einschränken können.

  • Was ist eine Gefahrenfällung?

    Eine Not- oder Gefahrenfällung ist eine Maßnahme, die in der Regel keine zeitliche Aufschiebung duldet und der Gewährleistung der Verkehrssicherheit dient. Der Baum ist durch eine Krankheit, Schädling oder eine äußere Einwirkung, wie Sturm,geschädigt. Hier steht das öffentliche Interesse über dem Natur- und Baumschutz. Es ist aber eine Genehmigung von der zuständigen Behörde einzuholen.

  • Was ist ein Lichtraumprofil?

    Das Lichtraumprofil bezeichnet ein freizuhaltender Luftraum oberhalb von Verkehrswegen mit definiertenHöhen. 


    • Straßen und Fahrbahnen: 4,5 m 
    • Fuß- und Radwege 2,5 m

Schnittzeitpunkte - wann schneidet man welche Bäume?

Der richtige Schnittzeitpunkt für einen Baum hängt von mehreren Faktoren ab, insbesondere aber von  der Abschottungs- und Reaktionsfähigkeit des Baumes.

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen vier jahreszeitliche Phasen:


1) Mobilisierungsphase (Februar/März – April/Mai)

Beginn Saftstrom; Wassergehalt im Baum steigt; Assimilate (Pflanzenprodukte) werden mobilisiert


2) Wachstumsphase (Mai - September)

Blattbildung; Höhen- und Dickenwachstum; Photosynthese


3) Depositionsphase (September – November)

Einlagerung von Reservestoffen für Frühjar; Blattabwurf


4) Ruhephase (November – März)

minimaler Stoffwechsel zur Überlebenssicherung



Reaktionen eines Baumes auf eine Schnittwunde sind:
  • die Abschottung (Kompartimentierung) im Holz schützt das Gewebe im Verletzungsbereich gegen Eindringen von Luft und Fäuleerregern
  • Bildung einer Sperrzone aus Zellgewebe (Überwallung) im Kambium


Eine aktive Wundheilung durch Abschottung und Überwallung findet nur in der Vegetationsphase des Baumes statt, also bei aktivem Stoffwechsel. Aus diesem Grund ist ein Schnitt in der späten Mobilisierungsphase und Wachstumsphase vorteilhaft.


Eine Ausnahme stellen Kopfschnitte dar. Diese sollten in der Ruhephase durchgeführt werden, da dem Baum ansonsten die gesamte Blattmasse entnommen würde und die verbliebenen Bodenstoffe für die komplette Neuausbildung nicht ausreichen würden .



Je nach Baumart unterscheidet sich das Abschottungs- und Überwallungsvermögen. Dies ist wichtig, um die verträgliche Größe und Anzahl der Schnittwunden abschätzen zu können.

Eine Übersicht der wichtigsten Baumarten  ist nachfolgend aufgelistet.



Fazit: Für Bäume ist es aus biologischer Sicht am besten im Sommer zu schneiden
Obstbäume
Schnittzeitpunkt Baumart
Winterschnitt Apfel, Birne, Pflaume, Zwetschge
Sommerschnitt Kirsche, Pfirsich, Aprikose, Walnuss, Mirabelle

Gut abschottende Baumarten

  • Plantane
  • Linde
  • Eiche (nicht Roteiche)
  • Bergahorn
  • Rotbuche
  • Ginkgo
  • Kiefer
  • Lärche
  • Eibe

Mittelmäßig abschottende Baumarten

  • Spitzahorn
  • Feldahorn
  • Esskastanie
  • Ulme
  • Robinie

Schlecht abschottende Baumarten

  • Weiden
  • Pappeln
  • Sorbus-Arten (Elsbeere, Vogelbeere, Eberesche)
  • Prunus-Arten (Mahagoni-Kirsche, Mandel Pfirsich, Zier-Aprikose)
  • Obstgehölze
  • Birke
  • Esche (aber starke Überwallung möglich)
  • Rosskastanie
  • Walnuss

Grundlagen für die Pflegemaßnahmen am Baum ist die ZTV (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege)