FAQ
In welchem Zeitraum dürfen Bäume gefällt werden.
§ 39 BNatSchG:
Das Bundesnaturschutzgesetz ist die Rechtsgrundlage für den Naturschutz und beinhaltet eine Schutzzeit für Tiere geltend vom 1. März bis 30. September.
Nicht unter das zeitlich befristete Fällverbot fallen laut § 39 BNatSchG alle Bäume auf einer gärtnerisch genutzten Grundfläch.
Je nach Bundesland sind dies: Haus- und Kleingärten, Rasensportanlangen, Grünanlagen und Friedhöfen
Diese können jederzeit unter Beachtung folgender Bedingungen gefällt werden:
- keine Baumschutzsatzung der Gemeinde
- keine Nistplätze von Tieren im Baum
Wann dürfen Hecken bodennah entfernt werden?
§ 39 BNatSchG:
Hecken, lebende Zäune und Gebüsche müssen außerhalb des Zeitraums 1. März bis 30. September entfernt werden. Dies gilt auch für gärtnerisch genutzten Grundflächen.
Ein Pflegeschnitt ist erlaubt.
Wann dürfen Hecken oder Bäume in Form geschnitten werden?
Das Bundesnaturschutzgesetz erlaubt im §39 den pfleglichen Rückschnitt von Hecken und Bäumen auch innerhalb der Vogelschutzzeit (1. März - 30. September). Zu beachten sind weitere Regeln in Landkreis- oder Kommunalsatzungen, die solche Maßnahmen einschränken können.
Was ist eine Gefahrenfällung?
Eine Not- oder Gefahrenfällung ist eine Maßnahme, die in der Regel keine zeitliche Aufschiebung duldet und der Gewährleistung der Verkehrssicherheit dient. Der Baum ist durch eine Krankheit, Schädling oder eine äußere Einwirkung, wie Sturm,geschädigt. Hier steht das öffentliche Interesse über dem Natur- und Baumschutz. Es ist aber eine Genehmigung von der zuständigen Behörde einzuholen.
Schnittzeitpunkte - wann schneidet man welche Bäume?
Der richtige Schnittzeitpunkt für einen Baum hängt von mehreren Faktoren ab, wie der Baumart, dem Ziel des Schnitts (Pflege, Ertrag oder Formgebung) und der Jahreszeit. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Sommerschnitt und Winterschnitt, die jeweils Vor- und Nachteile haben.
Winterschnitt:
Der Winterschnitt wird in der Ruhephase des Baumes (Januar bis März) durchgeführt.
Vorteile des Winterschnittes:
- Reduzierter Stress für den Baum:
Während der Winterruhe regeneriert sich der Baum langsamer, wodurch intensive Schnittmaßnahmen besser vertragen werden. - Gute Sichtbarkeit der Kronenstruktur:
Ohne Blätter ist die Ästeverteilung deutlich erkennbar, was das Entfernen abgestorbener, sich kreuzender oder störender Äste erleichtert. - Förderung des Austriebs im Frühjahr:
Insbesondere Obstbäume wie Apfel oder Birne profitieren vom Winterschnitt, da er das Wachstum neuer Triebe und die Fruchtbildung im Frühjahr fördert.
Besondere Hinweise:
• Temperaturen unter -5 °C sollten vermieden werden, da das lebende Gewebe des Baumes durch Frost geschädigt werden kann.
Sommerschnitt:
Der Sommerschnitt erfolgt in der Wachstumsperiode des Baumes (Juni bis August). Er dient weniger der grundlegenden Kronenpflege als der Regulierung des Wachstums und der Verbesserung der Fruchtqualität.
Vorteile des Sommerschnitts:
- Wachstumsbegrenzung:
Ein Schnitt während der Vegetationszeit schwächt das Wachstum des Baumes, da durch die Reduktion der Blattmasse weniger Photosynthese stattfinden kann. - Vermeidung von Krankheiten:
Bei Obstbäumen wie Kirsche oder Zwetschge empfiehlt sich der Schnitt nach der Ernte im Sommer, da offene Schnittwunden schneller abtrocknen und weniger anfällig für Pilzinfektionen sind (z. B. Monilia). - Schonender Eingriff bei harzenden oder „blutenden“ Bäumen:
z.B. Walnussbaum, Birke
Grenzen des Sommerschnittes:
- Starke Eingriffe (z.B. Entnahme großer Äste oder sehr vieler Äste) sollten vermieden werden, da durch die Entfernung zu vieler Blätter die Photosynthese beeinträchtigt wird
- bei geschwächtem Baum kann der Sommerschnitt zusätzlichen Stress auslösen.
Ganzjährige Schnittmöglichkeiten:
ein gesunder Baum kann leichte Form- und Pflegeschnitte (z.B. Erziehungsschnitte oder Kronenpflege) das ganze Jahr über vertragen.
- Entfernen von Wassertrieben oder toten Ästen
- Geringfügige Einkürzung zur Formkorrektur
Allgemeiner Hinweis:
- Starke Eingriffe an Starkästen (>10 cm Durchmesser) sollten vermieden werden, da große Schnittwunden nur schwer verheilen. Idealerweise beträgt der Durchmesser der zu entfernenden Äste maximal 5 cm.
Obstbäume
Schnittzeitpunkt | Baumart |
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Winterschnitt | Apfel, Birne, Pflaume, Zwetschge |
Sommerschnitt | Kirsche, Pfirsich, Aprikose, Walnuss, Mirabelle |

